Die Gemeinde Witzwort zahlt auch in diesem Jahr, und das bereits zum 16. Mal in Folge, Empfängern von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), die sogenannte Weihnachtsbeihilfe aus seiner Wohltätigkeitsstiftung.
Hierbei verwaltet die Gemeinde eine Stiftung für soziale Zwecke. Bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts schenkte die damalige Stifterin, Margarete Peters, ihrer Gemeinde 27 Hektar Land, dessen Erträge den Armen zugutekommen sollten.
Dieses Vermächtnis findet auch heute noch Anwendung: Der Regelsatz für entsprechende Leistungsempfänger sieht eine Zusatzleistung zur Weihnachtszeit, wie etwa für Geschenke oder einer festlichen Mahlzeit, nicht vor. Dank dieser Stiftung erhalten Hilfsbedürftige ihre Weihnachtsbeihilfe von der Gemeinde, um diese weihnachtlichen Bräuche realisieren zu können. So erhält der Bezieher des Haupteinkommens hierzu auf Antrag 80 Euro, weitere Personen bekommen 50 Euro.
Antragsberechtigt sind nicht nur Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose, sondern auch Heimbewohner sowie alte Menschen, die kaum Rente beziehen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass der Antragsteller Leistungen gemäß SGB II bzw. Grundsicherungsleistungen gemäß SGB XII bezieht.
Die hierfür erforderlichen Anträge sind ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde ( www.witzwort.de ) erhältlich.
Die ausgefüllten Anträge können bis zu dem 06. Dezember 2023 beim Sozialausschuss der Gemeinde Witzwort wie folgt eingereicht werden:
- per Mail an: Sabine.Brehmeier@googlemail.com
- in Papierform an: Sabine Brehmeier, Am Rodelberg 19, 25889 Witzwort
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.